ZE142.17 260 mg bis unter 280 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.17 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE142.17 · 26.008,35 € × 126.008,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.17 · 26.008,35 € × 126.008,35 € = gleich
Zusatzentgelt26.008,35 €

Auslösende OPS-Kodes1