ZE142.16 240 mg bis unter 260 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE142.16 · 24.057,72 € × 124.057,72 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.16 · 24.057,72 € × 124.057,72 € = gleich
Zusatzentgelt24.057,72 €

Auslösende OPS-Kodes1