ZE142.14 200 mg bis unter 220 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.14 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE142.14 · 20.350,40 € × 120.350,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.14 · 20.350,40 € × 120.350,40 € = gleich
Zusatzentgelt20.350,40 €

Auslösende OPS-Kodes1