ZE142.13 180 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.13 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE142.13 · 18.191,60 € × 118.191,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.13 · 18.191,60 € × 118.191,60 € = gleich
Zusatzentgelt18.191,60 €

Auslösende OPS-Kodes1