ZE142.12 160 mg bis unter 180 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.12 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE142.12 · 16.411,61 € × 116.411,61 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.12 · 16.411,61 € × 116.411,61 € = gleich
Zusatzentgelt16.411,61 €

Auslösende OPS-Kodes1