ZE142.09 100 mg bis unter 120 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.09 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE142.09 · 10.403,34 € × 110.403,34 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.09 · 10.403,34 € × 110.403,34 € = gleich
Zusatzentgelt10.403,34 €

Auslösende OPS-Kodes1