ZE142.08 80 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.08 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE142.08 · 8.530,70 € × 18.530,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.08 · 8.530,70 € × 18.530,70 € = gleich
Zusatzentgelt8.530,70 €

Auslösende OPS-Kodes1