ZE142.06 60 mg bis unter 70 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.06 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE142.06 · 6.236,41 € × 16.236,41 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.06 · 6.236,41 € × 16.236,41 € = gleich
Zusatzentgelt6.236,41 €

Auslösende OPS-Kodes1