ZE142.04 40 mg bis unter 50 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.04 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE142.04 · 4.223,05 € × 14.223,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.04 · 4.223,05 € × 14.223,05 € = gleich
Zusatzentgelt4.223,05 €

Auslösende OPS-Kodes1