ZE135.14 1.800 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE135.14 · 10.815,09 € × 110.815,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.14 · 10.815,09 € × 110.815,09 € = gleich
Zusatzentgelt10.815,09 €

Auslösende OPS-Kodes1