ZE135.12 1.400 mg bis unter 1.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.12 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE135.12 · 8.420,57 € × 18.420,57 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.12 · 8.420,57 € × 18.420,57 € = gleich
Zusatzentgelt8.420,57 €

Auslösende OPS-Kodes1