ZE135.06 600 mg bis unter 700 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.06 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE135.06 · 3.602,95 € × 13.602,95 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.06 · 3.602,95 € × 13.602,95 € = gleich
Zusatzentgelt3.602,95 €

Auslösende OPS-Kodes1