ZE135.05 500 mg bis unter 600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.05 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE135.05 · 3.090,03 € × 13.090,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.05 · 3.090,03 € × 13.090,03 € = gleich
Zusatzentgelt3.090,03 €

Auslösende OPS-Kodes1