ZE135.04 400 mg bis unter 500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.04 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE135.04 · 2.497,13 € × 12.497,13 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.04 · 2.497,13 € × 12.497,13 € = gleich
Zusatzentgelt2.497,13 €

Auslösende OPS-Kodes1