ZE135.03 300 mg bis unter 400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.03 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE135.03 · 1.920,87 € × 11.920,87 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.03 · 1.920,87 € × 11.920,87 € = gleich
Zusatzentgelt1.920,87 €

Auslösende OPS-Kodes1