ZE135.02 200 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP54.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP54.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE135.02 · 1.351,89 € × 11.351,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP54.02 · 1.351,89 € × 11.351,89 € = gleich
Zusatzentgelt1.351,89 €

Auslösende OPS-Kodes1