ZE130.02 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 130 bis 158 Aufwandspunkte

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
9 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE130.02 · 2.457,12 € × 12.457,12 €
Zusatzentgelt2.457,12 €

Auslösende OPS-Kodes9

  • 9-200.6Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 130 bis 158 Aufwandspunkte
  • 9-200.7Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 159 bis 187 Aufwandspunkte
  • 9-200.8Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 188 bis 216 Aufwandspunkte
  • 9-200.9Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 217 bis 245 Aufwandspunkte
  • 9-200.aHochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 246 bis 274 Aufwandspunkte
  • 9-200.bHochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 275 bis 303 Aufwandspunkte
  • 9-200.cHochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 304 bis 332 Aufwandspunkte
  • 9-200.dHochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 333 bis 361 Aufwandspunkte
  • 9-200.eHochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 362 oder mehr Aufwandspunkte