ZE129.14 2.080 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP52.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP52.14 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE129.14 · 5.886,53 € × 15.886,53 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP52.14 · 5.886,53 € × 15.886,53 € = gleich
Zusatzentgelt5.886,53 €

Auslösende OPS-Kodes1