ZE129.0 80 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP52.01ZP52.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP52.01, ZP52.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE129.0 · 666,40 € × 1666,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP52.01 · 333,20 € × 1333,20 € −333,20 €
Zusatzentgelt666,40 €

Auslösende OPS-Kodes2