ZE129.09 1.280 mg bis unter 1.440 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP52.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP52.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE129.09 · 3.665,20 € × 13.665,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP52.09 · 3.665,20 € × 13.665,20 € = gleich
Zusatzentgelt3.665,20 €

Auslösende OPS-Kodes1