ZE129.08 1.120 mg bis unter 1.280 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP52.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP52.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE129.08 · 3.220,93 € × 13.220,93 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP52.08 · 3.220,93 € × 13.220,93 € = gleich
Zusatzentgelt3.220,93 €

Auslösende OPS-Kodes1