ZE129.06 800 mg bis unter 960 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP52.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP52.06 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE129.06 · 2.259,36 € × 12.259,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP52.06 · 2.259,36 € × 12.259,36 € = gleich
Zusatzentgelt2.259,36 €

Auslösende OPS-Kodes1