ZE129.0 80 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP52.01ZP52.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP52.01, ZP52.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE129.0 · 661,60 € × 1661,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP52.01 · 330,80 € × 1330,80 € −330,80 €
Zusatzentgelt661,60 €

Auslösende OPS-Kodes2