ZE128.28 17.550 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.28In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.28 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE128.28 · 53.159,58 € × 153.159,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.28 · 53.159,58 € × 153.159,58 € = gleich
Zusatzentgelt53.159,58 €

Auslösende OPS-Kodes1