ZE128.26 14.350 mg bis unter 15.950 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.26In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.26 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE128.26 · 43.752,54 € × 143.752,54 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.26 · 43.752,54 € × 143.752,54 € = gleich
Zusatzentgelt43.752,54 €

Auslösende OPS-Kodes1