ZE128.24 11.150 mg bis unter 12.750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.24 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE128.24 · 37.511,85 € × 137.511,85 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.24 · 37.511,85 € × 137.511,85 € = gleich
Zusatzentgelt37.511,85 €

Auslösende OPS-Kodes1