ZE128.22 7.950 mg bis unter 9.550 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.22 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE128.22 · 25.827,89 € × 125.827,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.22 · 25.827,89 € × 125.827,89 € = gleich
Zusatzentgelt25.827,89 €

Auslösende OPS-Kodes1