ZE128.21 6.350 mg bis unter 7.950 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.21 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE128.21 · 20.234,94 € × 120.234,94 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.21 · 20.234,94 € × 120.234,94 € = gleich
Zusatzentgelt20.234,94 €

Auslösende OPS-Kodes1