ZE128.19 4.750 mg bis unter 5.550 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.19 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE128.19 · 14.747,50 € × 114.747,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.19 · 14.747,50 € × 114.747,50 € = gleich
Zusatzentgelt14.747,50 €

Auslösende OPS-Kodes1