ZE128.18 3.950 mg bis unter 4.750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.18 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE128.18 · 13.129,17 € × 113.129,17 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.18 · 13.129,17 € × 113.129,17 € = gleich
Zusatzentgelt13.129,17 €

Auslösende OPS-Kodes1