ZE128.16 2.750 mg bis unter 3.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.16 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE128.16 · 8.748,32 € × 18.748,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.16 · 8.748,32 € × 18.748,32 € = gleich
Zusatzentgelt8.748,32 €

Auslösende OPS-Kodes1