ZE128.13 1.550 mg bis unter 1.950 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE128.13 · 4.948,50 € × 14.948,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.13 · 4.948,50 € × 14.948,50 € = gleich
Zusatzentgelt4.948,50 €

Auslösende OPS-Kodes1