ZE128.12 1.350 mg bis unter 1.550 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE128.12 · 4.548,51 € × 14.548,51 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.12 · 4.548,51 € × 14.548,51 € = gleich
Zusatzentgelt4.548,51 €

Auslösende OPS-Kodes1