ZE128.10 950 mg bis unter 1.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.10 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE128.10 · 3.084,67 € × 13.084,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.10 · 3.084,67 € × 13.084,67 € = gleich
Zusatzentgelt3.084,67 €

Auslösende OPS-Kodes1