ZE128.08 750 mg bis unter 850 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.08 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE128.08 · 2.376,71 € × 12.376,71 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.08 · 2.376,71 € × 12.376,71 € = gleich
Zusatzentgelt2.376,71 €

Auslösende OPS-Kodes1