ZE128.06 550 mg bis unter 650 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE128.06 · 1.714,83 € × 11.714,83 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.06 · 1.714,83 € × 11.714,83 € = gleich
Zusatzentgelt1.714,83 €

Auslösende OPS-Kodes1