ZE128.03 250 mg bis unter 350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE128.03 · 909,70 € × 1909,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.03 · 909,70 € × 1909,70 € = gleich
Zusatzentgelt909,70 €

Auslösende OPS-Kodes1