ZE128.02 150 mg bis unter 250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP51.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP51.02 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE128.02 · 554,44 € × 1554,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP51.02 · 554,44 € × 1554,44 € = gleich
Zusatzentgelt554,44 €

Auslösende OPS-Kodes1