ZE124.15 3.000 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.15 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE124.15 · 13.615,20 € × 113.615,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.15 · 13.615,20 € × 113.615,20 € = gleich
Zusatzentgelt13.615,20 €

Auslösende OPS-Kodes1