ZE124.14 2.700 mg bis unter 3.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE124.14 · 12.233,45 € × 112.233,45 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.14 · 12.233,45 € × 112.233,45 € = gleich
Zusatzentgelt12.233,45 €

Auslösende OPS-Kodes1