ZE124.13 2.400 mg bis unter 2.700 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE124.13 · 10.662,75 € × 110.662,75 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.13 · 10.662,75 € × 110.662,75 € = gleich
Zusatzentgelt10.662,75 €

Auslösende OPS-Kodes1