ZE124.12 2.100 mg bis unter 2.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.12 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE124.12 · 9.383,22 € × 19.383,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.12 · 9.383,22 € × 19.383,22 € = gleich
Zusatzentgelt9.383,22 €

Auslösende OPS-Kodes1