ZE124.11 1.800 mg bis unter 2.100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.11 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE124.11 · 8.103,69 € × 18.103,69 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.11 · 8.103,69 € × 18.103,69 € = gleich
Zusatzentgelt8.103,69 €

Auslösende OPS-Kodes1