ZE124.10 1.500 mg bis unter 1.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.10 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE124.10 · 6.912,89 € × 16.912,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.10 · 6.912,89 € × 16.912,89 € = gleich
Zusatzentgelt6.912,89 €

Auslösende OPS-Kodes1