ZE124.08 900 mg bis unter 1.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE124.08 · 4.392,00 € × 14.392,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.08 · 4.392,00 € × 14.392,00 € = gleich
Zusatzentgelt4.392,00 €

Auslösende OPS-Kodes1