ZE124.06 600 mg bis unter 750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.06 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE124.06 · 2.786,03 € × 12.786,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.06 · 2.786,03 € × 12.786,03 € = gleich
Zusatzentgelt2.786,03 €

Auslösende OPS-Kodes1