ZE124.04 375 mg bis unter 450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP50.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP50.04 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE124.04 · 1.747,64 € × 11.747,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP50.04 · 1.747,64 € × 11.747,64 € = gleich
Zusatzentgelt1.747,64 €

Auslösende OPS-Kodes1