ZE121.02 Arteriovenös (CAVHDF): Mehr als 24 bis 72 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE121.02 · 761,40 € × 1761,40 €
Zusatzentgelt761,40 €

Auslösende OPS-Kodes3

  • 8-855.14Arteriovenös (CAVHDF): Mehr als 24 bis 72 Stunden
  • 8-855.71Venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 24 bis 72 Stunden
  • 8-855.81Venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 24 bis 72 Stunden