ZE120.07 Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 600 bis 960 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE120.07 · 8.685,27 € × 18.685,27 €
Zusatzentgelt8.685,27 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.67Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 600 bis 960 Stunden
  • 8-854.77Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 600 bis 960 Stunden