ZE120.05 Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 264 bis 432 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE120.05 · 4.030,48 € × 14.030,48 €
Zusatzentgelt4.030,48 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.64Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 264 bis 432 Stunden
  • 8-854.74Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 264 bis 432 Stunden